Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung LeadDoc
Stand: August 2026
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Kundenkreis
(1) Anbieter der Anwendung LeadDoc ist die Finanzwerk UG (haftungsbeschränkt), Nürnberger Straße 58, 85055 Ingolstadt (nachfolgend „Anbieter“).
(2) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von LeadDoc.
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern nach § 13 BGB ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung ausdrücklich, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(4) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht gesondert widerspricht.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden LeadDoc über das Internet zur Nutzung bereit. Die Anwendung ermöglicht es, mehrstufige Formulare zu erstellen, Endkunden per E-Mail dazu einzuladen, deren Angaben und Dokumente entgegenzunehmen, diese schrittweise zu prüfen und freizugeben sowie die Ergebnisse als PDF zu exportieren.
(2) Die Software wird ausschließlich zur Nutzung über das Internet überlassen. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder auf Installation auf Systemen des Kunden besteht nicht.
(3) Der Anbieter entwickelt die Anwendung fortlaufend weiter. Funktionen können hinzukommen, verändert oder ersetzt werden, solange der vertraglich geschuldete Kernnutzen erhalten bleibt. Wesentliche Einschränkungen des Funktionsumfangs teilt der Anbieter mindestens vier Wochen im Voraus in Textform mit; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu.
(4) Der Anbieter schuldet keine Beratung in Rechts-, Steuer- oder Finanzangelegenheiten. Ob die mit LeadDoc erhobenen Angaben für die Zwecke des Kunden geeignet und ausreichend sind, prüft allein der Kunde.
§ 3 Vertragsschluss und Konto
(1) Die Darstellung der Tarife auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Mit dem Anlegen eines Kontos und der Auswahl eines Tarifs im Bezahlvorgang gibt der Kunde ein Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Abonnements durch den Anbieter zustande, spätestens mit der Freischaltung des Tarifs.
(3) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Er ist verpflichtet, dem Anbieter den Verdacht eines Missbrauchs unverzüglich mitzuteilen.
(4) Der Kunde benennt mindestens einen Administrator. Dieser kann im Rahmen der im Tarif enthaltenen Zahl an Nutzerplätzen weitere Nutzer („Vertriebler“) einladen. Handlungen dieser Nutzer sind dem Kunden zuzurechnen.
§ 4 Vergütung, Fälligkeit, Preisänderungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Tarif. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung wird zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums im Voraus fällig. Die Abwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe; insoweit gelten ergänzend dessen Bedingungen.
(3) Der Tarif bestimmt die Höchstzahl gleichzeitig aktiver Nutzerplätze. Möchte der Kunde mehr Nutzer anlegen, wechselt er in einen höheren Tarif.
(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform und fruchtlosem Ablauf einer Frist von zehn Tagen sperren. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.
(5) Der Anbieter kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anpassen. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Auf dieses Recht weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und verlängert sich automatisch um den jeweils gewählten Abrechnungszeitraum.
(2) Beide Parteien können den Vertrag zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Der Kunde kündigt bequem selbst über das Kundenportal im Dashboard; die Kündigung ist auch in Textform möglich.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen § 6 verstößt.
(4) Nach Vertragsende stellt der Anbieter die Daten des Kunden noch 30 Tage zum Export bereit und löscht sie anschließend, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde kann sein Konto samt aller Daten jederzeit selbst vollständig löschen.
§ 6 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich,
- die Anwendung nicht für rechtswidrige Zwecke einzusetzen und keine rechtswidrigen Inhalte hochzuladen oder zu erheben,
- für jede Erhebung personenbezogener Daten seiner eigenen Kunden über LeadDoc eine tragfähige Rechtsgrundlage sicherzustellen und die betroffenen Personen ordnungsgemäß zu informieren,
- keine Maßnahmen zu ergreifen, die die Verfügbarkeit der Anwendung über das übliche Maß hinaus belasten, insbesondere kein automatisiertes Massenversenden von Einladungen,
- Zugangsdaten und Zugangscodes nicht an Unbefugte weiterzugeben,
- die Anwendung nicht zurückzuentwickeln, zu vervielfältigen oder Dritten außerhalb der eingeräumten Nutzerplätze zugänglich zu machen.
Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 7 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Anwendung von 99 % im Jahresmittel an, gemessen am Übergabepunkt zum Internet.
(2) Nicht als Ausfall gelten angekündigte Wartungsfenster sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, insbesondere Ausfälle vorgelagerter Netze oder eingesetzter Infrastrukturdienste.
(3) Planbare Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit mindestens 24 Stunden vorher an und führt sie bevorzugt außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch.
§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gelten ergänzend die Regelungen zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, die Bestandteil dieses Vertrages sind.
(2) Für die Daten seiner eigenen Endkunden ist allein der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
§ 9 Gewährleistung
(1) Für die Überlassung der Software auf Zeit gilt Mietrecht. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform und nachvollziehbar an.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht - also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf - ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Vergütung.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde eine zumutbare eigene Datensicherung unterlassen hat. Der Kunde kann seine Daten jederzeit als PDF exportieren.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 11 Kein Widerrufsrecht
Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet, besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher nach §§ 312g, 355 BGB.
§ 12 Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit einer Frist von sechs Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums ändern, soweit die Änderung durch eine geänderte Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung oder eine Weiterentwicklung der Anwendung veranlasst ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Der Anbieter informiert in Textform und weist auf das Widerspruchsrecht sowie die Folgen hin. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen. Widerspricht er, endet der Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Ingolstadt, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.